Energieausweis

Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes und ist beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung gesetzlich vorgeschrieben. Kauf-Interessenten muss ein Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden!
Beim Fehlen eines gültigen Ausweises oder falschen Angaben, drohen sogar hohe Bußgelder, Rückabwicklung des Kaufs oder Schadensersatzforderungen.

Energieausweis

Die zwei Energieausweis-Arten:
Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

  1. Energieausweis nach Verbrauchskennzahlen (Verbrauchsausweis)
    Verbrauchsausweise basiern auf dem Verbrauch von Warmwasser und Heizung der vergangenen 3 Abrechnungsperioden.
    Die Aussagekraft zur Gebäudequalität ist im Vergleich zum Bedarfsausweis geringer, da der Verbrauch stark vom Nutzerverhalten abhängt.
  2. Energieausweis nach Bedarfskennzahlen (Bedarfsausweis)
    Beim Bedarfsausweis werden die Gebäudeteile hinsichtlich ihrer energetischen Qualität erfaßt und beurteilt. Daraus errechnet sich der Transmissionswärmeverlust als aussagekräftiger Kennwert des Gebäudes und Einordnung in die Effizienzklassen.

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