Fördermittelberatung
Die Förderlandschaft für den Neubau und die Sanierung von Wohngebäuden ist sehr vielfältig und reicht von Bundes- und Landesprogrammen bis zu Förderungen in den Städten und Gemeinden. Hervorzuheben sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die prinzipiell die Förderfähigkeit und -höhe regelt und durch die Programme des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzt werden.
Bei der Auswahl der einzelnen Programme stehe ich Ihnen zur Verfügung und erstelle Ihre Anträge. Die KfW fordert als Voraussetzung dafür die Eintragung des Experten in der Liste für Förderprogramme des Bundes, die Sie unter www.energie-effizienz-experten.de erreichen können.
Anträge für die KfW – und BAFA-Programme:
Die notwendigen Bestätigungen zum Antrag (BzA) und nach Durchführung (BnD) erstelle ich Ihnen bei Bedarf, ob bei Einzelmaßnahmen oder die Beantragung von KfW-Krediten für Effizienzhäuser.
Die Beratung selber und Baubegleitung wird vom Bund mit bis zu 50% gefördert.
Berechnungen für KfW-Effizienzhäuser:
Die erforderlichen Berechnungen von Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlusten zum Nachweis eines Effizienshauses (EH) der Klassen 40 bis 100 berechne ich Ihnen gern.
Fördermittel von BAFA und KfW
Fördermittel gibt es nur mit Energieberater bzw. Energieeffizienzexperten!
Förderfähige Maßnahmen (Auswahl):
- Gebäudehülle: Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke, Austausch von Fenstern und Außentüren
- Anlagentechnik: Lüftungsanlagen (außer Heizung), sommerlicher Wärmeschutz
- Heizungsoptimierung: z. B. hydraulischer Abgleich, Austausch ineffizienter Pumpen
- Fachplanung und Baubegleitung: durch zertifizierte Energieeffizienz-Experten
Fördersätze / Bonus
- Grundfördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten*
- iSFP-Bonus: zusätzlich 5 % bei Umsetzung einer Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)*
- Maximale förderfähige Kosten: 30.000 € pro Wohneinheit, mit iSFP bis zu 60.000 €*
Förderung der Fachplanung und Baubegleitung
Die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % bezuschusst. Maximal förderfähige Beträge:
- 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern*
- 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, gesamt bis zu 20.000 €*
*Stand 01.08.2025



